Praxis: Spaß als wichtigste Motivation
Die praktische Ausbildung besteht aus Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsfahrten ist nicht festgelegt, doch jeder Fahrschüler benötigt eine andere Anzahl Übungsstunden bis zur ausreichenden Sicherheit beim Fahren.
Fahrlehrer und Fahrschüler entscheiden
schließlich gemeinsam, wie viele Übungsstunden
noch benötigt werden.
Die Anzahl der Sonderfahrten ist hingegen gesetzlich festgelegt. Beim Ersterwerb der Klasse B müssen insgesamt zwölf Sonderfahrten absolviert werden: fünf Überland-, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit.
Beim Erwerb des Anhängerführerscheins(BE) sind es zusätzlich drei Überland-, sowie je eine Autobahn- und eine Nachtfahrt.
Ein praktischer Unterricht dauert 45 oder 90 Minuten. Er kann zusammen mit dem theoretischen Unterricht nach Absprache begonnen werden, gleich nach der Anmeldung in der Fahrschule.
Fahrschule Keck bildet
immer auf technisch aktuellen Fahrzeugen aus, momentan
auf VW Touran. Auch die Prüfung absolviert der
Fahrschüler auf diesem Fahrzeug.